Bayerntrojaner

4. Juli 2008

Nun, während andere noch darüber diskutieren und Bedenken pflegen hat Bayern das mal eben getan: Ab dem 1. August darf laut der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes mit Trojanern, IMSI-Catcher (Handyortung) und durch Abhören mit automatisch laufenden Bändern zur Terrorabwehr sowie zur Verhinderung schwerwiegender Straftaten ermittelt werden. Ach ja, und in die Wohnung dürfen die Beamten zum Installieren auch. Mehr dazu findet man unter anderem bei heise.

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